Covid-19
Neue Impfempfehlungen ab 10. Oktober – acht Antworten zum zweiten Booster im Aargau

Das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Impfkommission haben am Freitag neue Impfempfehlungen für den Herbst bekannt gegeben. Die AZ weiss, wo es im Aargau die Auffrischimpfung gibt und warum es wieder einen Termin braucht.

Noemi Lea Landolt
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Ab dem 10. Oktober wird der an die Omikron-Variante BA.1 angepasste Covid-Impfstoff im Aargau verimpft.

Ab dem 10. Oktober wird der an die Omikron-Variante BA.1 angepasste Covid-Impfstoff im Aargau verimpft.

Keystone

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) empfehlen insbesondere Personen über 65 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen eine zweite Auffrischimpfung. Für alle anderen Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren sei eine Auffrischimpfung nach individueller Abwägung sinnvoll, wenn sie das Risiko einer Infektion oder eines seltenen schweren Verlaufs verhindern möchten.

Die neuen Empfehlungen treten am 10. Oktober in Kraft. Dann steht auch der an die Omikron-Variante BA.1 angepasste Impfstoff zur Verfügung. Für die Umsetzung der Auffrischimpfung sind die Kantone zuständig.

Wo und ab wann erhalte ich im Kanton Aargau eine Auffrischimpfung mit den adaptierten Impfstoffen?

Der adaptierte Impfstoff steht der Bevölkerung ab dem 10. Oktober zur Verfügung, teilt das Gesundheitsdepartement mit. Geimpft wird in den vier Impfzentren in den Kantonsspitälern Aarau und Baden sowie in den Spitälern Muri und Rheinfelden. Weiter steht die Impfung auch in Apotheken zur Verfügung. Informationen zu den Impfapotheken gibt es online unter www.impfapotheke.ch. Hausarztpraxen, die Covid-Impfungen anbieten, informieren ihre Patientinnen und Patienten direkt.

Welcher Impfstoff kommt zum Einsatz?

Ab dem 10. Oktober ist der an die Omikron-Variante BA.1 angepasste Impfstoff verfügbar. Es wird empfohlen, sich mit diesem Impfstoff impfen zu lassen. Es kann aber weiterhin auch mit den bisherigen Impfstoffen geimpft werden.

Kann ich mich auch nach dem 10. Oktober noch ohne Termin impfen lassen?

Nein. Die Aargauer Impfzentren stellen den Walk-in-Betrieb ab dem 10. Oktober bis auf Weiteres ein. Damit sollen längere Wartezeiten in den Impfzentren vermieden werden. Wer sich also impfen lassen will, braucht dafür wieder einen Termin.

Wie erhalte ich einen Impftermin?

Der Termin muss online auf www.ag.ch/covid-impfanmeldung gebucht werden. Das ist ab dem 26. September möglich. Dann werden erste Impftermine freigeschaltet.

Wer hilft mir, wenn ich Mühe habe mit der Online-Anmeldung?

Wer im persönlichen Umfeld keine Unterstützung hat, kann sich an die Apotheken wenden. Diese helfen mit der Technik. Eine telefonische Terminreservation ist nicht möglich.

Werden über 65-Jährige oder Personen mit Vorerkrankungen bei der Terminvergabe priorisiert?

Nein. Ab dem 26. September können alle Impfwilligen einen Termin buchen. Andreas Obrecht, Leiter des Covid-19-Programms, sagt, es stünden genug Dosen des angepassten Impfstoffes zur Verfügung. Zu Wartezeiten kann es trotzdem kommen. Die Impfzentren werden ihre Öffnungszeiten zwar erweitern und auch personell aufstocken, aber wie schon früher wird es nicht möglich sein, alle Impfwilligen gleich in den ersten Tagen zu impfen.

Was ist mit den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen?

Sie werden wie bereits früher direkt in den Pflegeheimen geimpft. Auch Bewohnerinnen und Bewohner von sozialmedizinischen Institutionen werden vor Ort geimpft und müssen nicht in ein Impfzentrum.

Ich habe mich bereits im Sommer zum zweiten Mal boostern lassen. Erhalte ich trotzdem eine Auffrischimpfung mit dem angepassten Impfstoff?

Ja. Sofern die letzte Impfung oder Covid-Erkrankung mehr als vier Monate zurückliegt, spricht nichts gegen eine erneute Auffrischimpfung. Diese wird auch empfohlen.