Eine Stiftung stellt Schlieren jährlich 50'000 Franken zur Verfügung, um damit Kranken, Behinderten, Armen und Jugendlichen in Notlagen zu helfen. Aber das ist nicht so einfach.
Der 1922 geborene Schlieremer Otto Heinz Walther hatte seine grosszügigen Pläne für sich behalten: 2006 schrieb er in seinem Testament, dass mit seinem Nachlass eine Stiftung zu gründen sei, die der Stadt Schlieren jährlich 50'000 Franken zur Verfügung stellt «für die Unterstützung von Kranken, Behinderten, von Armut betroffenen Arbeitslosen und Jugendlichen in Notlagen». Nach Walthers Tod 2013 eröffnete das Bezirksgericht Dietikon 2015 sein Testament und 2017 wurde die Otto-Heinz-Walther-Stiftung gegründet, in deren Stiftungsrat auch die Stadt vertreten ist.
Nun hat der Stadtrat die Richtlinien teilrevidiert, anhand derer er jeweils die Verwendung von Stiftungsgeldern bewilligt. Denn die bisherigen und seit 2019 geltenden Richtlinien seien im Alltag schwierig anzuwenden gewesen, heisst es im entsprechenden Stadtratsbeschluss. «Es ist fast nicht möglich, die Gelder einzusetzen, weil die Richtlinien auf einen zu kleinen Personenkreis zutreffen.» Nun hat der Stadtrat diesen Personenkreis erweitert. Profitierten bisher fast nur Sozialhilfeempfänger, ermöglichen die neuen Richtlinien beispielsweise mehr Unterstützung für Personen mit tiefen Einkommen, die keine staatlichen Gelder beziehen. Die neuen Regeln gelten ab 1. März 2023.
Neben der Stadt Schlieren hatte Otto Heinz Walther in seinem Testament auch andere bedacht. So erhalten folgende Institutionen jährlich je 10'000 Franken Unterstützung: die Stiftung Wagerenhof in Uster, die Stiftung RgZ in Zürich, die Stiftung Altried in Zürich und die Stiftung Mühlehalde in Zürich.
«Noble Geste eines Unbekannten», titelte die «Limmattaler Zeitung», als die Stiftung 2017 gegründet wurde. Walther soll zurückgezogen gelebt haben. Als «freundlich und nett, aber distanziert» beschrieb ihn damals eine Nachbarin.