Ab 2019 erhalten Kinder in Uri mehr Prämienverbilligung

Kinder von anspruchsberechtigten Eltern kommen in den Genuss von mehr Prämienverbilligung. Die Richtprämien werden der neuen Kommunikationspraxis des Bundes angepasst. Die ersten Entscheide werden gegen Ende Januar 2019 verschickt.

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Die Umsetzung einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sieht für Kinder von anspruchsberechtigten Eltern mehr und für junge Erwachsene weniger Prämienverbilligung vor. Die Senkung der Prämienverbilligung für die jungen Erwachsenen ist mit der gleichzeitigen Senkung ihrer Prämien begründet. Dies geht aus einer Mitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Uri hervor.

Neu an mittleren Prämien orientiert

Bei der Kommunikation der Prämien ab 2019 beziehe sich der Bund nicht mehr auf die ordentlichen Prämien (300 Franken Franchise, Unfalldeckung, ohne Sparmodell), sondern auf die realistischeren mittleren Prämien. Diese seien definiert als «das von den Krankenkassen geschätzte durchschnittliche Prämienvolumen pro Versicherten inklusive Sparmodelle». Aus diesem Grund würden sich die Richtprä-mien für die Berechnung der Prämienverbilligung neu an den vom Bund kommunizierten mittleren Prämien richten.

Steuerungsgrössen 2019 festgelegt

Die Gesundheitsdirektion hat die Urner Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung 2019 fetgelegt. Die Richtprämie für Erwachsene (26 Jahre und älter) beträgt 3458 Frnaken, für junge Erwachsene (19 bis 25 Jahre) 2447 Franken sowie für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) 918 Franken. Das steuerbare Vermögen wird zu 15 Prozent angerehcnet, der Selbstbehalt  des Prämienverbilligungs-Einkommens (PV-Einkommen*) liegt bei 11,25 Prozent, die Obergrenze des mittleren PV-Einkommens bei 80'000 Franken. Das heist: Bis und mit diesem PV-Einkommen werden die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligt; darüber entfällt die Mindestgarantie. (pd/bar)

Berechtigte Personen werden schriftlich informiert

Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird anhand der Steuerdaten automatisch berechnet. Die berechtigten Personen werden anschliessend schriftlich informiert. Wer bis Ende Januar 2019 noch keinen Entscheid des Amts für Gesundheit erhalten hat, hat entweder keinen Anspruch auf Prämienverbilligung oder verfügt über keine rechtskräftigen aktuellen Steuerdaten. «Die Auszahlung der Prämien-verbilligung erfolgt wie in den vergangenen Jahren an die Krankenkassen», heisst es in der Mitteilung. (pz)

Detaillierte Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Uri sind unter der Adresse www.ur.ch/praemienverbilligung erhältlich.