ALTDORF: Um 24 Uhr ist im Freien Schluss

Der Gemeinderat will für lärmintensive Veranstaltungen einheitliche Regeln erlassen. Er entschuldigt sich bei der Vereinigung «Gugg-Uri», dass das im April eingereichte Gesuch nicht behandelt wurde.

Markus Zwyssig
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Bands wie Moop Mama dürfen bei «Alpentöne» draussen nur noch bis Mitternacht mit voller Puste spielen. Bild: Urs Hanhart (Altdorf, 17. August 2013)

Bands wie Moop Mama dürfen bei «Alpentöne» draussen nur noch bis Mitternacht mit voller Puste spielen. Bild: Urs Hanhart (Altdorf, 17. August 2013)

Die Kontroverse um die ausstehende Bewilligung für das Festival «Gugg-Uri» im Februar 2017 hat in den vergangenen Tagen die Emotionen hochgehen lassen. Der Gemeinderat Altdorf musste insbesondere in den sozialen Medien heftige Kritik über sich ergehen lassen. Dank dem Entgegenkommen der Gemeinde Flüelen konnte nun jedoch rasch ein neuer Austragungsort für das grosse Guggen-Fest gefunden und dem von den Veranstaltern zurückgezogenen Gesuch in der Nachbargemeinde entsprochen werden.

Der Grossanlass «Gugg-Uri» war aber auch beim Gemeinderat Altdorf noch einmal ein Thema. So wurde an der Sitzung vom 31. Oktober die Sachlage grundlegend diskutiert. Der Gemeinderat bedauert, dass das Gesuch der Vereinigung Gugg-Uri bis heute nicht behandelt worden ist. Dieses sei im April bei der Gemeinde eingereicht worden, heisst es in der Mitteilung. «Für dieses Versäumnis entschuldigt sich der Gemeinderat bei den Veranstaltern in aller Form», so der Gemeinderat.

Gemeinderat setzt klare Regeln fest

Der Gemeinderat setzt sich wie bisher für ein aktives Dorfleben ein. Er ist jedoch der Ansicht, dass es für lärmintensive Veranstaltungen, die im öffentlichen Raum stattfinden, eine einheit­liche Regelung braucht. Ziel ist es, für Veranstaltungen wie Konzerte, Partys oder grosse Feste eine Bewilligungspraxis einzuführen, die sowohl den Anliegen der Veranstalter, Partygänger und Festbesucher wie auch jenen der Anwohner gerecht wird. Daran hält der Gemeinderat fest.

Als Richtlinie gilt für den Gemeinderat Altdorf Folgendes:

Betroffen sind lärmintensive Veranstaltungen im öffentlichen Aussenraum: Open-Air-Veranstaltungen im Dorfzentrum und Musik-Events in Festzelten. Solche lärmintensive Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen und Plätzen sollen künftig im Grundsatz nur noch bis 24 Uhr gestattet sein.

Nach Mitternacht können die Feste in geschlossenen Räumen weitergeführt werden, beispielsweise im Mehrzwecklokal Winkel. Für Bankette, Galaabende und ähnliche Anlässe stehen auch die Dreifachturnhallen der Gemeinde Altdorf zur Verfügung.

Die Richtlinien gelten für alle Veranstalter, eingeschlossen das Musikfestival Alpentöne und das Volksmusikfestival.

Ausgenommen von den Richtlinien sind drei Veranstaltungen mit langer Tradition: das Dorffest zum Nationalfeiertag am 1. August, die Kilbi im November sowie die Fasnachtstage zwischen Ein- und Austrommeln.

Zur Lärmthematik soll eine Aussprache stattfinden

Der Gemeinderat setze nun alles daran, dass die Diskussion um die nächtlichen Lärmemissionen auf einer sachlichen Ebene weitergeführt würden, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Richtlinien sollen frühestens auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die dadurch gewonnene Zeit will der Gemeinderat nutzen, um insbesondere die Regelung der Ausnahmen mit den Veranstaltern und weiteren Interessierten im Detail zu diskutieren.

Der Gemeinderat Altdorf wird in den nächsten Wochen auf die Veranstalter zugehen und auch Gewerbevertreter sowie die Anwohner zu einer Aussprache einladen. Bis im Frühjahr 2017 soll gemeinsam eine für alle Interessengruppen tragbare Lösung präsentiert werden.

Markus Zwyssig