Bei einer Kollision mit der westlichen Bergflanke des Hinter Tierbergs in der Region Sustenpass kam der Pilot einer F/A-18C Hornet der Schweizer Luftwaffe am 29. August 2016 ums Leben. Beim heftigen Aufprall wurde das Flugzeug komplett zerstört. Der Kommandant der Luftwaffe erteilte der Militärjustiz daraufhin den Auftrag, eine Beweisaufnahme durchzuführen. Mit dieser sollte festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für eine Voruntersuchung gegeben sind. Wie der Bundesrat mitteilt, hat der Auditor der Militärjustiz nun Anklage gegen einen Flugverkehrsleiter der Skyguide AG und einen Piloten der Schweizer Luftwaffe erhoben.
Aus dem Schlussbericht der Untersuchungsrichter geht hervor, dass sich der Unfall im Rahmen eines Kampfflugtrainings ereignete. Kurz nach dem Start der Zweierpatrouille auf dem Militärflugplatz Meiringen wollte der später verunfallte Pilot seinen Radar auf das vorausfliegende Flugzeug aufschalten, um ihm zu folgen. Da dies misslang, nahm er Kontakt mit dem Flugverkehrsleiter von Meiringen auf, um Instruktionen für das weitere Vorgehen zu erhalten.
Dieser gab die Anweisung, auf eine Höhe von 3048 Meter zu steigen, was der Pilot auch tat. 58 Sekunden nach diesem letzten Funkverkehr kollidierte der Pilot auf 3319 Meter über Meer zirka elf Meter unterhalb des Grats des Hinter Tierbergs mit der Westflanke des Bergs.
Der Flugverkehrsleiter und der Pilot sind der fahrlässigen Tötung (Art. 120 MStG), der fahrlässigen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften (Art. 72 Abs. 2 MStG), der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 169a Ziff. 1 MStG) und des fahrlässigen Missbrauchs und der Verschleuderung von Material (Art. 73 Ziff. 1 Abs. 1 MStG) angeklagt. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung für die Angeklagten. (rad)