Das sagen Moretti und Schürch zum Bundesgerichtsurteil

Freude bei Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti, Enttäuschung beim abtretenden Polizeichef Oliver Schürch: Die Hauptinvolvierten nehmen Stellung zum Entscheid der höchsten Instanz in Lausanne.

Bruno Arnold und Markus Zwyssig
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Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti. (Bild: Paul Gwerder)

Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti. (Bild: Paul Gwerder)

Für Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti handelt es sich bei Polizeioffizieren um «personifizierte hoheitliche Gewalt». Diese hätten nicht nur einen vorgegebenen Wohnsitzrayon einzuhalten. «Aufgrund der zu leistenden Pikettdienste müssen sie auch vor Ort präsent und mit allen Rechten und Pflichten im Kanton Uri verwurzelt sein», erklärte Moretti gestern auf Anfrage.

«Mir persönlich sowie dem Polizeikommandanten, Reto Pfister, und den vier anderen Offizieren der Kantonspolizei Uri war immer klar, dass die vereinbarte Wohnsitzpflicht gilt.»

Das Bundesgericht stütze mit seinem Entscheid das Obergericht des Kantons Uri. «Das ist erfreulich», so der zuständige Regierungsrat, «dies insbesondere, weil damit auch der Argumentation der Sicherheitsdirektion respektive der Regierung gefolgt wird.». An der gängigen Praxis werde sich deshalb auch nichts ändern. «Wir werden einzig bei den Arbeitsverträgen der Offiziere eine Ergänzung anbringen respektive die Wohnsitzpflicht offiziell vertraglich festhalten. Das ist alles.»

Schürch: «Für mich unverständlich»

Oliver Schürch, Chef Bereitschafts- und Verkehrspolizei Uri. (Bild: PD)

Oliver Schürch, Chef Bereitschafts- und Verkehrspolizei Uri. (Bild: PD)

Oliver Schürch zeigte sich auf Anfrage sehr enttäuscht über das Urteil des Bundesgerichts. «Für mich ist es unverständlich, dass das Grundrecht auf Niederlassungsfreiheit derart eingeschränkt wird», so der Chef der Abteilung Bereitschaft- und Verkehrspolizei. Er beruht sich diesbezüglich auf die Bundesverfassung. Zudem gibt er zu bedenken: «Im Kanton Uri ist die Einschränkung weit stärker, als dies in anderen Kantonen der Fall ist. So etwas ist nicht mehr zeitgemäss.» Als er sich mit der Partnerin in Luzern niedergelassen habe, sei er sich keines Fehlers bewusst gewesen. Zeitlich halte er die Norm nach wie vor ein: «Während der Pikettzeit bin ich in den geforderten 30 Minuten an meinem Arbeitsplatz.»

Oliver Schürch akzeptiert jedoch das Urteil, für ihn ist dieses nicht mehr relevant, da er sein Arbeitsverhältnis per Ende September gekündigt hat. Er wird Abteilungsleiter Asyl und Rückführungen im Amt für Migration des Kantons Luzern. «Ich freue mich auf die neue berufliche Herausforderung», so Schürch.