Fall Schürch vor dem Bundesgericht: Urner Regierung hält Chancen für intakt

Wird das Bundesgericht den Urner Entscheid, dass der Chef der Verkehrspolizei Uri im Kanton Uri wohnen muss, bestätigen? Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti zeigt sich zuversichtlich.

Bruno Arnold
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Am 12. Dezember 2017 hat die Sicherheitsdirektion Uri für den in Luzern wohnhaften Chef der Bereitschafts- und Verkehrspolizei Uri, Oliver Schürch, die Wohnsitznahme im Kanton Uri verfügt. Schürch erhob darauf hin Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht Uri – und blitzte ab. Gegen diesen Entscheid hat er mittlerweile Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

Oliver Schürch, Chef der Bereitschafts- und Verkehrspolizei Ur. (Bild: PD)

Oliver Schürch, Chef der Bereitschafts- und Verkehrspolizei Ur. (Bild: PD)

«Das Obergericht hat die Beschwerde abgewiesen. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Chancen als intakt, dass das Bundesgericht den Urner Entscheid bestätigen wird», sagte Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti am Mittwoch, 14. November, auf eine entsprechende Frage von Landrat Hansueli Gisler (SVP, Bürglen). Der Regierungsrat sei überzeugt, dass dem Polizeioffizier eine Wohnsitznahme im Kanton Uri vorgeschrieben werden könne. Man wolle nun den Bundesgerichtsentscheid abwarten. «Sollte das Bundesgericht die bisher gelebte Praxis der Kantonspolizei Uri stützen, so soll die Wohnsitzpflicht explizit mit allen Polizeioffizieren vertraglich geregelt werden.»

Nicht für alle Mitarbeiter gerechtfertigt

Gisler sprach auch die Wahl von Philipp Etter aus Zug zum neuen Rektor des BWZ Uri an. Er hoffe, dass bei dieser Anstellung die Wohnsitznahme vertraglich geregelt worden sei, um Problemen wie im Fall Schürch vorzubeugen. «Ansonsten könnte es wieder zu Gerichtsverhandlungen kommen, und es würden wiederum hohe besteuerbare Lohnsubstanzen für unseren Kanton verloren gehen», so Gisler. «Auch unsere Kantonskasse könnte solche Steuergelder gut brauchen.»

«Eine Wohnsitzpflicht lässt sich aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht für alle Mitarbeiter einer kantonalen Verwaltung rechtfertigen», hielt Moretti diesbezüglich fest. «Möglich ist sie lediglich für Mitarbeiter, die eine leitende hoheitliche Tätigkeit oder ein hohes politisches Amt ausüben. Das Anordnen einer Wohnsitzpflicht aus rein fiskalischen Gründen ist aber laut Bundesgericht heute nicht erlaubt.»

Urner Kandidaten haben Vorrang

Die Regierung sei aber «allgemein betrachtet» bestrebt, Stellen in der kantonalen Verwaltung mit Mitarbeitern zu besetzen, die in Uri wohnhaft seien. Das gelte umso mehr für Kaderstellen. Bei gleichwertigen Bewerbungen erhalte heute «mit hoher Wahrscheinlichkeit» immer der Urner Kandidat den Vorzug. Und wenn zwei gleichwertige ausserkantonale Bewerbungen vorlägen, so werde die Person bevorzugt, die bereit sei, in den Kanton Uri zu ziehen.