Kanton Uri
Klares Ja zum Bildungsgesetz

Die Urnerinnen und Urner haben der Revision mit 71 Prozent zugestimmt. Obwohl die Anpassungen als «geringfügig» eingestuft wurden, gibt es nun für einige Angebote eine klare gesetzliche Verankerung.

Florian Arnold und Markus Zwyssig
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Die Urnerinnen und Urner sagen mit 8467 zu 3421 Stimmen Ja zum Bildungsgesetz. Einzig in der Gemeinde Wassen kam eine knappe Nein-Mehrheit zu Stande (51,8 Prozent), alle übrigen Gemeinden sagen mehr oder weniger deutlich Ja.

Bildungsdirektor Beat Jörg ist hocherfreut über das deutliche Resultat. «Für mich ist es eine Bestätigung, dass die Bildung im Kanton Uri schon sehr gut läuft und dass man grundsätzlich zufrieden ist», sagt Beat Jörg auf Anfrage. Denn die Revision nehme vor allem den Status quo auf und verankere diesen im Gesetz. So nennt Jörg etwa den flächendeckenden Zugang zur Schulsozialarbeit, die Förderung von Tagesstrukturen und die Entwicklungen auf tertiärer Bildungsstufe (Institut Kulturen der Alpen). «Das sind gesellschaftliche Entwicklungen, die nun auch im Gesetz entsprechend abgebildet werden», so Beat Jörg.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt

Die Tagesstrukturen und Tagesschulen gaben bei der Beratung im Landrat am meisten zu reden. Die Regierung wollte diese neu im Gesetz verankern – jedoch nur in einer unverbindlicheren Kann-Formulierung. Gutgeheissen wurde ein Kompromissantrag der CVP/Mitte, wonach Gemeinden und Kanton Tagesstrukturen anbieten können. Der Kanton unterstützt die entsprechenden Angebote mit Beiträgen. «Ich finde es sehr gut, dass wir mit dem Bildungsgesetz die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern», so der Bildungsdirektor. «Da spielen die schulergänzenden Angebote eine wichtige Rolle.»

Tagesstrukturen können neu finanziell unterstützt werden.

Tagesstrukturen können neu finanziell unterstützt werden.

Bild: Gaetan Bally / KEYSTONE

Wichtig war Beat Jörg auch die Verankerung der tertiären Stufe, in der sich der Kanton Uri bisher nur über Konkordate an Schulen anderer Kantone beteiligte. Mittlerweile besteht in Altdorf das «Institut Kulturen der Alpen». Durch das Bildungsgesetz kann diese nun längerfristig finanziell unterstützt werden. «Durch den Gesetzesabschnitt beweist der Kanton Uri, dass er gewillt ist, sich weiter zu entwickeln, da er so die Forschung fördert.» Beat Jörg spricht deshalb von einem «Leuchtturm».

Weitere Neuerungen der Revision betreffen die Zuständigkeit bei der Bewilligung und der Aufsicht von Privatschulen, die Ausweitung der Förderung des freiwilligen Musikunterrichts auch auf die nachobligatorische Schulzeit, die Gewährung von Langzeiturlaub für Schülerinnen und Schüler sowie eine faire Altersentlastung neu auch für Teilzeitlehrpersonen. Weiter verankert die Revision die Funktion und die Aufgaben der Schulleitungen, die schulischen Heilpädagoginnen/Heilpädagogen und therapeutisch ausgebildeten Fachpersonen und Assistenzpersonen sowie die Schulsekretariate auf Gesetzesstufe. Im Bereich der besonderen Förderung wird der in Uri seit langem erfolgreich gelebte Grundsatz «Integration vor Separation» ins Gesetz aufgenommen.

Einige finanzielle Auswirkungen

Während die Folgen des revidierten Gesetzes in organisatorischer und personeller Hinsicht für Kanton und Gemeinden in einem moderaten Rahmen bleiben dürften, sind punktuell substanzielle finanzielle Auswirkungen möglich. Diese betreffen vorab zusätzliche Kosten für den Kanton im Bereich der Förderung der Forschung sowie zusätzliche Kosten für Kanton und Gemeinden für Tagesstrukturen und Tagesschulen, sofern solche Angebote geschaffen und sofern von den Nutzerinnen und Nutzern keine kostendeckenden Beiträge für diese Angebote erhoben werden. Weitere zusätzliche Kosten im Vergleich zu heute entstehen dort, wo der Zugang zur Schulsozialarbeit noch nicht geschaffen wurde, sowie mit Blick auf die neue Altersreduktion auch für Teilzeitlehrpersonen.

Die Finanzen dürften aber nicht der Grund sein, weshalb sich die Gemeinde Wassen als einzige gegen das Gesetz stellte. «Ich interpretiere das als Protest-Nein, weil die Wassnerinnen und Wassner mit der aktuellen Schulsituation in der eigenen Gemeinde nicht zufrieden sind», sagt Beat Jörg. Denn das Schulhaus ist aktuell wegen zu hoher Radon-Werte sowie aufgrund des Kreisschulstatuts nicht in Betrieb. Bezüglich der Radon-Werte sei die Gemeinde Wassen daran, das Problem zu lösen, verspricht Jörg.

Im Landrat zumindest wurde das revidierte Gesetz einstimmig gutgeheissen. Auch die Parteien standen hinter dem Gesetz, auch wenn es für gewisse Parteien wie etwa die GLP zu wenig weit ging etwa in Bezug auf die Tagesstrukturen, und dass man Homeschooling nicht grundsätzlich erlauben wolle. Für Beat Jörg geht es nach dem Ja nun darum, die Anschlussgesetzgebung so rasch wie möglich auszuarbeiten. «Die Arbeit geht uns nicht aus», meint er mit einem Schmunzeln.