Die bisherige Maskentragepflicht für schulisches Personal an Urner Schulen wird ab 15. November aufgehoben. Im Gegenzug muss das nicht geimpfte und nicht genesene schulische Personal an den repetitiven Tests teilnehmen.
Der Urner Regierungsrat hat eine Änderung des kantonalen Covid-19-Reglements beschlossen und das Gesetz bis Ende Januar 2022 verlängert: Schulisches Personal muss neu keine Maske mehr tragen, hingegen ist nicht geimpftes und nicht genesenes schulisches Personal verpflichtet, an den repetitiven Tests teilzunehmen. Diese Massnahme sei verhältnismässig, da die Testung mittels gepoolten Speichel-PCR-Tests erfolgt. Dies stelle keinen nennenswerten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen dar, argumentiert die Urner Regierung in einer Mitteilung.
Das repetitive Testen an den Schulen habe sich bewährt: Nachdem die Angebotspflicht für serielle Tests auf alle Stufen ausgeweitet wurde, konnten damit asymptomatische Ansteckungen frühzeitig erkannt werden, heisst es weiter. Das primäre Ziel der Testungen, die Unterbrechung der Infektionsketten, sei erreicht worden. Aus diesem Grund habe der Regierungsrat die Angebotspflicht der Schulen für serielle Testungen bis Ende Januar 2022 verlängert.
Für externe Personen, wie Besucherinnen und Besucher, sowie für Lehrpersonen und weitere in diesen Schulen tätige Personen, die weder geimpft noch genesen sind und die auch nicht bereit sind, an den seriellen Tests teilzunehmen, gelte zum Schutz vor Ansteckungen Dritter weiterhin die allgemeine Maskentragpflicht in Innenräumen. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ist nach wie vor je nach Gemeinde und Schule unterschiedlich geregelt. (pl)