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Zentralschweiz
Uri
Mit einer Motion forderten vier Landrätinnen und ein Landrat aus allen Fraktionen ein neues Gesetz für Menschen mit Behinderungen. Die Regierung anerkennt das Anliegen, will den Bedarf eines Gesetzes aber zuerst prüfen – und die Motion in ein Postulat umwandeln.
Die Urner Regierung soll das bestehende Behindertenkonzept von 2010 durch ein neues Gesetz ersetzen. So forderte es eine Motion von Lea Gisler-Bissig (CVP/Mitte, Altdorf) und den Zweitunterzeichnenden, Marco Roeleven (FDP, Altdorf), Nora Sommer (SP, Altdorf) und Claudia Brunner (SVP, Altdorf) vom September 2022.
Nun liegt die Antwort der Regierung vor. Sie bestätigt das Anliegen der Motion: Nach dem Beitritt der Schweiz zur UNO-Behindertenrechtskonvention und der Überarbeitung des Zentralschweizer Rahmenkonzepts zur Behindertenpolitik 2019 muss das Urner Behindertenkonzept in den Bereichen Wohnen und Arbeiten überprüft werden.
Dabei sei eine ganzheitliche Betrachtung von zentraler Bedeutung, wie die Regierung schreibt. «Angesichts der Wichtigkeit des Anliegens lohnt sich eine sorgfältige Prüfung des Bedarfs, der bestehenden Angebote und der rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen.» Es gelte, eine geeignete Grundlage zu schaffen. Ob dies ein formelles Gesetz sein wird, solle Gegenstand der Abklärungen sein.
Nebst der Schaffung einer geeigneten Grundlage würden allenfalls auch weitere Massnahmen in Betracht fallen, «um die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen im Kanton Uri sicherzustellen». Die Motion fordere zudem nicht nur die Vorlage eines Gesetzesentwurfs, sondern auch Auskunft über die Finanzierung. Dafür sei ein Postulat besser geeignet.
Der Regierungsrat sei bereit, die Vereinbarkeit der Behindertenpolitik mit der UNO-Behindertenrechtskonvention und dem Zentralschweizer Rahmenkonzept sowie die in der Motion aufgeworfenen Fragen zu prüfen, dem Rat darüber Bericht zu erstatten und einen geeigneten Antrag zu stellen. Daher empfiehlt die Regierung, die Motion als nicht erheblich zu erklären, den Vorstoss aber als Postulat entgegenzunehmen. Der Landrat befindet am 6. September darüber.