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Zentralschweiz
Uri
«Notrecht könnte bald zum Zug kommen», Ausgabe vom 30. November
Nun haben wir Urner die Notrechtsklausel in der Verfassung. Der Landrat verzichtete auf seine Kontrollfunktion, wofür er eigentlich vom Volk beauftragt wäre. UZ- Redaktor M. Zwyssig schrieb dazu, dass nun die Regierung deutlich mehr Macht erhält. Ist dem Landrat und den Ja-Stimmenden eigentlich bewusst, dass nun der Regierungsrat Erlasse auch gegen die Bevölkerung durchsetzen kann? Nach der zeitlich unbeschränkten Maskenpflicht werden weitere Beispiele folgen. Die Beweise, dass Gesichtsmasken keinen Einfluss auf den Epidemieverlauf haben, sind inzwischen erdrückend. Und dennoch unterstützt der Regierungsrat diese. Ja, und er hat bewiesen, dass er fähig ist, die Alten einzusperren, Gesunde in Quarantäne zu setzen und sie ihrer Freiheit zu berauben, garantierte Grundrechte mit Füssen zu treten, ohne sich um die Nebenwirkungen zu scheren.
Es wird sich zeigen, ob sich die Befürchtungen des Komitees «Nein zur Notrechtsklausel in die Urner Verfassung» bewahrheiten werden. Wie vom Kantonsarzt früher schon angedroht wurde, könnte der Regierungsrat schon bald eine Impfpflicht für bestimmte Gruppen anordnen. Dann zeigt sich, ob er die Bevölkerung einem genmanipulierten Impfstoff aussetzen will, dessen Nebenwirkungen noch völlig unklar sind oder ob er sich an Art. 119 der Bundesverfassung hält, wo steht, dass der Mensch vor Missbräuchen der Gentechnologie geschützt sei und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen unzulässig seien. Nach den ersten Missbildungen wird es zu spät sein. Landrat und Regierungsrat werden die Verantwortung tragen müssen für die Schäden, die daraus entstehen, denn die Impfstoffhersteller haften nicht. Es kann nicht mehr sein, dass der Urner Regierungsrat sowie die Urner Politik und Behörden, auch auf Bundesebene, keine Kenntnisse davon haben!