Oliver Schürch verlässt die Kantonspolizei Uri

Der Chef der Abteilung Bereitschafts- und Verkehrspolizei verlässt den Kanton Uri. Zuvor war es wegen seiner Wohnsitznahme zu Meinungsverschiedenheiten mit den Vorgesetzten gekommen.

Florian Arnold
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Oliver Schürch, Chef Bereitsschafts- und Verkehrspolizei Uri. PD

Oliver Schürch, Chef Bereitsschafts- und Verkehrspolizei Uri. PD

Oliver Schürch, Chef der Abteilung Bereitschafts- und Verkehrspolizei der Kantonspolizei Uri, hat sein Arbeitsverhältnis mit dem Kanton Uri per 30. September 2019 gekündigt. Das schreibt die Kantonspolizei Uri in einer Medienmitteilung. «Er nimmt eine neue Herausforderung als Abteilungsleiter Asyl und Rückführungen im Amt für Migration des Kantons Luzern wahr», heisst es weiter in der Mitteilung. Oliver Schürch ist am 1. Oktober 2014 in die kantonale Verwaltung eingetreten. Die Sicherheitsdirektion dankt ihm für die geleistete Arbeit im Dienste des Kantons Uri.

Obergericht stützt Sicherheitsdirektion

Allerdings war es in nicht allzu langer Vergangenheit zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Schürch und dessen Vorgesetzten gekommen, dies weil Schürch im Herbst 2017 von Bürglen nach Luzern umgezogen war. Die Urner Sicherheitsdirektion wollte ihn als Polizeioffizier verpflichten, im Kanton Uri Wohnsitz zu nehmen. Zu Recht, fand daraufhin das Obergericht des Kantons Uri. Es wies Schürchs Verwaltungs­beschwerde am 21. September 2018 ab und bestätigte damit die Verfügung der Sicherheitsdirektion. Es bestünden «gewichtige, ja überwiegende, öffentliche Interessen» daran, dass der Vor­steher der personell grössten Abteilung der Kantonspolizei im Kanton Uri wohne, hielt das Obergericht in seinem Entscheid fest.

Bundesgericht erteilte aufschiebende Wirkung

Schürch liess jedoch nicht locker und erhob gegen den Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht, wie er Anfang November gegenüber der Urner Zeitung bestätigte. Das Bundesgericht fällte bisher einen ersten Zwischenentscheid und erteilte die aufschiebende Wirkung. Schürch musste somit der Verfügung der Sicherheitsdirektion nicht nachkommen, ehe ein rechtskräftiger Entscheid vorliegen sollte. Mit seiner Kündigung zieht Schürch nun einen Strich unter die Sache.

Ob Schürchs Kündigung mit den Auseinandersetzungen in Verbindung zu bringen ist, könne er nicht beurteilen, so Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti. Noch hat das Bundesgericht nicht in Sachen Wohnsitznahme entschieden. «Auf den Fall Schürch hat das Bundesgerichtsurteil aber keinen Einfluss mehr», so Moretti. «Es wird uns jedoch aufzeigen, ob wir im konkreten Fall eine richtige Entscheidung getroffen haben. Schliesslich werden wir auch Klarheit erlangen, ob auch künftig an der Wohnsitzpflicht im Kanton Uri für Polizeioffiziere festgehalten werden kann.»