Landrat
Das Urner Umweltgesetz wird teilweise revidiert – nun hat die Regierung die Vorlage verabschiedet

Um die Bewirtschaftung von Abfall und Abwasser zu einer Gesellschaft zusammenschliessen zu können, wird das kantonale Umweltgesetz einer Teilrevision unterzogen. Die nun verabschiedete Vorlage wird demnächst dem Urner Landrat unterbreitet.

Carmen Epp
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Ein Sammelfahrzeug der Zaku.

Ein Sammelfahrzeug der Zaku.

Bild: zvg

Seit 2017 hat Uri ein kantonales Umweltgesetz (KUG). Dieses habe sich als Rahmengesetz für den Vollzug im Bereich des Gewässer- und des allgemeinen Umweltschutzes bewährt, wie die Urner Regierung in einer Mitteilung schreibt.

Die Überprüfung des Gesetzes habe jedoch gezeigt, dass nach 16 Jahren eine Teilrevision nötig ist. So hätten sich seither bundesrechtliche Vorgaben geändert oder es seien neue Bundesvorschriften in Kraft getreten. Mit einer Teilrevision soll das KUG an die aktuellen Bundesvorgaben im Umweltrecht angepasst werden.

Zaku und Abwasser Uri können fusionieren

Das KUG sei stark von der Gründung der für die Entsorgung der Siedlungsabfälle und des Abwassers zuständigen öffentlich-rechtlichen Unternehmungen geprägt. Es sind dies die Zentrale Organisation für Abfallbewirtschaftung (Zaku) sowie Abwasser Uri. Diese Gründungen seien längst vollzogen. Daher können Gesetzesbestimmungen, welche die Gründung der beiden Organisationen betreffen, ersatzlos aufgehoben werden. Damit werde das Gesetz schlanker und übersichtlicher.

Andreas Bilger (CVP/Die Mitte, Seedorf).

Andreas Bilger (CVP/Die Mitte, Seedorf).

Bild: zvg

Ausserdem hat der Landrat im September 2020 eine Motion von Andreas Bilger (CVP/Mitte, Seedorf) als erheblich erklärt. Diese forderte die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, um die Zaku und Abwasser Uri zusammenlegen zu können. In der nun vom Regierungsrat verabschiedeten Teilrevision wird diese Möglichkeit in einem eigenen Artikel festgehalten.

Erschliessung auf Weilerzonen ausgeweitet

Das KUG habe sich in der Praxis bewährt, wie die Regierung schreibt. Trotzdem gebe es einige Bereiche, die einer Präzisierung oder Vereinfachung bedürfen. So wird die Aufsicht der Abwasser Uri über die Abwasseranlagen von Gemeinden und Privaten klarer umschrieben. Verfahrensvereinfachungen sind unter anderem bei der Genehmigung von Abwasseranlagen vorgesehen.

Bislang sei die Groberschliessung mit den hauptsächlichsten Abwasseranlagen auf Bauzonen beschränkt. «In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass diese Eingrenzung auf die Bauzonen der dezentralen Besiedlung des Kantons Uri nicht gerecht wird und teilweise auch nicht dem tatsächlichen öffentlichen Kanalisationsnetz entspricht», hält die Regierung in Bericht und Antrag zur Teilrevision des KUG fest. Es sei daher vorgesehen, die Erschliessung mit den hauptsächlichsten Abwasseranlagen auf Weilerzonen auszuweiten. Diese Erschliessungspflicht habe allerdings Mindestkriterien zu erfüllen.

Ausserdem werden neu die Zuständigkeiten und Aufgaben bei der Wasserversorgung auf den politischen Ebenen geregelt. «Damit werden die Wasserversorgungen im Kanton Uri harmonisiert, die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten geklärt und den Gemeinden in der Wasserversorgung die erforderliche Verantwortung übertragen», schreibt die Regierung dazu.

Die vom Regierungsrat beschlossene Teilrevision wird in einer der nächsten Sessionen dem Urner Landrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach dem Landrat hat das Urner Stimmvolk das letzte Wort, dies voraussichtlich 2024, wie Umweltdirektor Christian Arnold im Dezember 2022 im Rahmen der Fragestunde des Landrats festhielt.