Quaggamuscheln, Kamber- und Signalkrebse oder die Schwarzmeergrundeln können das Leben unter Wasser schädigen. Deshalb gilt Vorsicht beim Ausführen von Wassersportarten.
Nicht nur Wassersportlerinnen und -sportler sind im Sommer auf dem oder im Gewässer in Vielzahl unterwegs, auch invasive gebietsfremde Arten sind sehr aktiv. Um zu verhindern, dass sich schädliche Muscheln, Fische oder Krebse weiterverbreiten können, gelten auch beim Kanufahren, Stand-up-Paddeln, Tauchen oder Gummibootfahren ein paar einfache Regeln. An diese erinnert Umwelt Zentralschweiz in einer Mitteilung.
Der Grund für die Regeln sind sogenannte invasive Neobiota, die in Schweizer Gewässern Probleme verursachen. «Quaggamuscheln, Kamber- und Signalkrebse oder die Schwarzmeergrundeln können das Leben unter Wasser schädigen und auch für uns Menschen unangenehme oder kostspielige Auswirkungen haben», heisst es in der Mitteilung. Habe sich eine Art einmal angesiedelt, sei sie meistens nicht mehr zu eliminieren. «Wenn ein neuer Bestand eines Tiers oder einer Pflanze in einem vorher nicht besiedelten, isolierten Gewässer entdeckt wird, können wir davon ausgehen, dass die Art über Land mithilfe des Menschen verbreitet wurde.» Das höchste Verschleppungsrisiko bestehe nach derzeitigem Wissensstand für Boote. An Segel- und Motorbooten, die längere Zeit im Wasser liegen und dann in ein anderes Gewässer gebracht werden, können sich Organismen anhaften.
Aber auch bei anderen Wassersportarten bestehe ein gewisses Risiko, dass unabsichtlich Tiere oder Pflanzen verschleppt werden. Beispielsweise Kanus, Kajake, Gummiboote oder Stand-up-Paddles können meist einfach von einem See oder Fluss an den nächsten transportiert werden. «Überall dort, wo sich Wasser ansammeln kann, beispielsweise im Rumpf eines Kanus, können auch Organismen transportiert werden.» Krankheitserreger, wie die Krebspest, könnten bereits mit nassem Material weiterverbreitet werden. Beim Tauchsport könnten sich kleine Lebewesen wie Flohkrebse in Flossen oder Jacketttaschen verirren.
Vielen Wassersportbegeisterten sei nicht bewusst, dass möglicherweise blinde Passagiere mitreisen. Für Wassersportlerinnen und Wassersportler gilt laut Umwelt Zentralschweiz:
Speziell für Taucherinnen und Taucher gilt: