Die Baudirektion Uri weist darauf hin, dass Pflanzen in Strassennähe den Verkehr nicht behindern dürfen. Grundeigentümer sind für die Pflege und das Zurückschneiden der Sträucher verantwortlich.
Bäume, Sträucher und Hecken dürfen die Sicht auf die Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigen. Dies zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, wie es in einer Mitteilung der Baudirektion Uri heisst.
Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen Bepflanzungen weder den Verkehr behindern oder gefährden noch den Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigen. Zu beachten ist:
Die Baudirektion bittet in ihrer Mitteilung alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. (vb)