Uri
Pflanzen dürfen die Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigen

Die Baudirektion Uri weist darauf hin, dass Pflanzen in Strassennähe den Verkehr nicht behindern dürfen. Grundeigentümer sind für die Pflege und das Zurückschneiden der Sträucher verantwortlich.

Drucken

Bäume, Sträucher und Hecken dürfen die Sicht auf die Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigen. Dies zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, wie es in einer Mitteilung der Baudirektion Uri heisst.

Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen Bepflanzungen weder den Verkehr behindern oder gefährden noch den Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigen. Zu beachten ist:

  • Im Sichtbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen und Einfriedungen eine Höhe von höchstens 60 Zentimetern ab Strasse erreichen.
  • Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen.
  • Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich der Strasse auf eine Höhe von 4,50 Meter, bei Trottoirs auf eine Höhe von 2,50 Meter zu stutzen. Zudem ist darauf zu achten, dass eine allfällige Strassen- oder Trottoirbeleuchtung, Strassenverkehrssignale und Verkehrsspiegel durch Bäume und Sträucher in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt werden.

Die Baudirektion bittet in ihrer Mitteilung alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. (vb)